Montag, 11. Juli 2011

Es gibt kein Bier auf Hawaii?!

Immer noch ein Geheimtipp unter Wanderern: Hawaii, die traumhafte Inselgruppe im Pazifik hat mehr zu bieten als Strand und Meer, denn die dortigen Wanderrouten zählen mit Recht zu den schönsten auf der Welt.

Wegen des Nordost-Passats ist es auf Hawaii das ganze Jahr über warm, so dass Wandern zu jeder Jahreszeit möglich ist. Die Tagestemperaturen betragen im Sommer tagsüber im Duchschnitt 31 Grad, nachts etwa 24 Grad. Im Winter ist es tagsüber mit durchschnittlich 28 Grad etwas weniger heiss und häufig etwas mehr bewölkt, nachts sinken die Temperaturen auf angenehm kühle 18 Grad. Somit ist diese Jahreszeit die optimale Zeit zum Wandern, denn es ist nicht unangenehm heiß.

Die rund 80 Routen sind allesamt einzigartig und abwechslungsreich. Es gibt sowohl leichte Wanderwege, als auch anspruchsvollere Strecken durch unberührte Regenwälder und auf zu die höchsten Gipfel.

Möchtest Du auch mal auf Hawaii wandern? Hier klicken.

Alle Wanderwege auf Hawaii haben ihren eigenen, ganz besonderen Reiz. Ein besonders außergewöhnliches Erlebnis bietet der Aufstieg über die berühmte Himmelstreppe zu den Gipfeln der Koolan-Berge auf der Insel Oahu. 600 Meter hoch über dem Meer bietet sich dort ein absolut atemberaubender Panoramablick auf das Haiku-Tal. Ebenfalls sehr interessant ist die recht steile Aihualama-Route, die an den Manoa-Wasserfällen beginnt und teilweise durch schlammiges Gelände führt.

Als schönster Wanderweg der Welt gilt der Waianapanapa-Trail auf der Insel Maui. Die Anreise mit dem Auto führt über hunderte von Serpentinen, vorbei an rauchenden Kratern und Lavalöchern, aus denen Wasserfontänen emporschießen, und versetzt den Wandervogel in pures Erstaunen. Die Abwechslung der einheimischen Flora und Fauna, wie die Naupaka, die es nirgendwo anders auf der Welt gibt, begleitet den Wanderer auf diesem Pfad.

Es gibt kein Bier auf Hawaii?!

Immer noch ein Geheimtipp unter Wanderern: Hawaii, die traumhafte Inselgruppe im Pazifik hat mehr zu bieten als Strand und Meer, denn die dortigen Wanderrouten zählen mit Recht zu den schönsten auf der Welt. Und ich war da und habe 2 Wochen Wandertouren gemacht. Es war der Hammer. :-)

Wegen des Nordost-Passats ist es auf Hawaii das ganze Jahr über warm, so dass Wandern zu jeder Jahreszeit möglich ist. Die Tagestemperaturen betragen im Sommer tagsüber im Duchschnitt 31 Grad, nachts etwa 24 Grad. Im Winter ist es tagsüber mit durchschnittlich 28 Grad etwas weniger heiss und häufig etwas mehr bewölkt, nachts sinken die Temperaturen auf angenehm kühle 18 Grad. Somit ist diese Jahreszeit die optimale Zeit zum Wandern, denn es ist nicht unangenehm heiß.

Und selbstverständlich kann ich nun mit einem Mythos aufräumen: Es gibt sehr wohl Bier auf Hawaii, sogar richtig gutes Bier. Wenn ich das bei meinem Wandertouren im Juni 2011 richtig überblickt habe, dann gibt es ca. 10 Brauereien. Das ist doch gar nicht mal so schlecht, oder? ;-)

Die rund 80 Routen sind allesamt einzigartig und abwechslungsreich. Es gibt sowohl leichte Wanderwege, als auch anspruchsvollere Strecken durch unberührte Regenwälder und auf zu die höchsten Gipfel.

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Alle Wanderwege auf Hawaii haben ihren eigenen, ganz besonderen Reiz. Ein besonders außergewöhnliches Erlebnis bietet der Aufstieg über die berühmte Himmelstreppe zu den Gipfeln der Koolan-Berge auf der Insel Oahu. 600 Meter hoch über dem Meer bietet sich dort ein absolut atemberaubender Panoramablick auf das Haiku-Tal. Ebenfalls sehr interessant ist die recht steile Aihualama-Route, die an den Manoa-Wasserfällen beginnt und teilweise durch schlammiges Gelände führt.

Als schönster Wanderweg der Welt gilt der Waianapanapa-Trail auf der Insel Maui. Die Anreise mit dem Auto führt über hunderte von Serpentinen, vorbei an rauchenden Kratern und Lavalöchern, aus denen Wasserfontänen emporschießen, und versetzt den Wandervogel in pures Erstaunen. Die Abwechslung der einheimischen Flora und Fauna, wie die Naupaka, die es nirgendwo anders auf der Welt gibt, begleitet den Wanderer auf diesem Pfad.

Dienstag, 26. April 2011

Bier Reinheitsgebot im Mittelalter

Vorläufer der heute als Reinheitsgebot bezeichneten Verordnungen waren die sogenannten Grutrechte. Im frühen Mittelalter wurden anstelle von Hopfen verschiedene Kräutermischungen verwendet, die man als Grut (Bierwürze) bezeichnete. Die Grutrechte wurden von den jeweiligen Landesherren verliehen. Ab dem 9. Jahrgundert war das Brauwesen zunächst vor allem Sache der Klöster, was diese vor allem ihrem Vörderer Karl dem Großen zu verdanken hatten. Im Jahre 974 wurde das erste urkundlich bekannte Braurecht durch Kaiser Otto II. an die Kirche zu Lüttich im heutigen Belgien verliehen.

Im Hochmittelalter ging das Braurecht dann weitgehend an die Städte über, wo Stadträte und Zünfte Brauordnungen erließen. Für die Landesherren hatte die Vergabe der Braurechte an städtische Handelsbrauereien den Vorteil, dass sie von diesen Steuern auf das verkauften Bier erheben konnten, wogegen die Klöster von diesen Abgaben befreit waren.

Die Erträge des mittelalterlichen Landwirtschaft waren in keiner Weise vergleichbar mit denen unserer heutigen, industrialisierten Lebensmittelproduktion. Aus der Not heraus - hin und wieder aber auch aus reiner Proftgier - verwendeten viele Brauer daher das, was gerade zur Verfügung stand. Während bei guten Biersorten schon immer Brotgetreide (Gerste, Weizen oder Hafer) verwendet wurde, war es keine Seltenheit, dass auf andere stärkehaltige Körner zurückgegriffen wurde. So fanden häufig Hirse, Bohnen und Erbsen Verwendung. Auch zum Würzen wurden verschiedene Zutaten benutzt, die heute unvorstellbar sind, z.B. Eier, Ruß, Kreide, Schlangekraut, Pech und Ochsengalle. Mit derartigen Beigaben versuchte man zu verhindern, dass das Bier sauer wurde, oder zumindest den Geschmack von sauer gewordenem Bier zu überdecken.

Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass den Landesherren viel daran lag, die Qualität der Biere in ihrem Hoheitsgebiet zu verbessern. So wurde auf regionaler Ebene eine Vielzahl Verordnungen über die erlaubten Inhaltsstoffe des Bieres erlassen. Die wohl erste Regelung dieser Art findet sich bereits im ältesten deutschen Stadtrecht, der Justitia civitatis Augustensis aus dem Jahr 1156, das Kaiser Barbarossa der Stadt Augsburg gab. Dort heißt es: “Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden. Überdies soll das Bier vernichtet oder den Armen umsonst ausgeteilt werden.” Die Strafe betrug fünf Gulden, eine für die damalige Zeit enorm hohe Summe. Wenn ein Brauer drei Mal gegen diese Vorschrift verstieß, wurde ihm überdies das Braurecht entzogen.

Etwas präziser war ein Beschluss des Stadtrates von Nürnberg im Jahr 1293, dem zufolge dort für die Bierherstellung als einziges Getreide nur noch Gerste vermälzt werden durfte. Nach und nach folgten andere Städte diesem Beispiel. Eine Verordnung aus Weimar aus dem Jahr 1348 besagt, dass auch dort fortan ausschließlich Malz und Hopfen zum Brauen verwendet werden durfte. Während zu dieser Zeit die Beigabe von Hopfen vielerorts noch verboten war, setzte sie sich in der Folgezeit immer mehr durch. So nennt das im Jahr 1434 erlassene Wirtshausgesetz (Statuta thaberna) der Stadt Weißensee im heutigen Thüringen Wasser, Malz und Hopfen als einzige erlaubte Zutaten beim Brauen von Biersorten aus Deutschland.

Ein interessantes Bier, gerade von mir getestet (26.04.2011): Braufactum Marzus

Auch in München wurde im Jahr 1447 verordnet, dass zur Bierherstellung ausschließlich Gerste, Hopfen und Wasser zur Bierherstellung verwendet werden dürfen. Im selben Jahr wurde in Regensburg der Stadtarzt Konrad Megenwart mit der regelmäßigen Kontrolle des in der Stadt gebrauten Biers beauftragt. Er sollte insbesondere darauf achten, welche Zutaten verwendet wurden. Kurz darauf, im Jahr 1453, erließ die Stadtverwaltung schließlich eine Brauordnung, nach der die Brauer einen Schwur zu leisten hatten, dass sie für ihr Bier "weder Samen noch Gewürz oder Gestrüpp" verwendeten.

Die Brauordnung verbot außerdem den Verkauf von sogenanntem Glattwasser, dem kaum genießbaren letzten Sud von den Resten der Maische. Im Jahr 1493 erließ Herzog Georg der Reiche schließlich unter Androhung von “Strafe an Leib und Gut“ eine Vorschrift für das gesamte Herzogtum Bayern-Landshut, derzufolge beim Brauen ausschließlich Malz, Hopfen und Wasser verwendet werden durften.

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